Artikel anzeigen: Der Nachteilsausgleich
Nach Erstellung der Diagnose einer Legasthenie durch einen Schulpsychologen oder Kinderpsychiater, (bzw. Fachkräften oder Einrichtungen mit vergleichbarer Anerkennung und Zulassung) erhalten Eltern in der Regel ein Gutachten bzw. eine schriftliche Stellungnahme.
Ein ärztliches Gutachten beinhaltet sehr häufig private, unter Datenschutz stehende Informationen und gehört nicht in Schülerunterlagen. Geben Sie es daher nicht beim Klassenlehrer ab. Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung.
Auf Antrag der Eltern stellt die Schulleitung einen Bescheid über die Gewährung eines Nachteilsausgleiches bzw. entsprechender Hilfsmaßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens aus.
Das Kultusministerium sieht zur Förderung betroffener Kinder drei Ebenen vor:
die individuelle Unterstützung, den Nachteilsausgleich und den Notenschutz
Was bedeutet individuelle Unterstützung?
Nach pädagogischem Ermessen kann der Lehrer/in Hilfen geben, wie z.B. eine größere Schriftvorlage, Kürzung der Hausaufgabe, Vorlesen der Aufgabestellung u.s.w.
Diese Maßnahmen finden keinen Niederschlag im Zeugnis.
Was bedeutet Nachteilsausgleich?
Im Nachteilsausgleich werden Hilfsmaßnahmen festgelegt, die es Schülern mit einer Legasthenie erleichtern sollen, eine Schulausbildung entsprechend vorhandener intellektueller Fähigkeiten zu absolvieren. Dazu kann ein Bündel an Maßnahmen zur Entlastung betroffener Schüler zum Einsatz kommen:
- Zeitzuschlag bis zu 25%
- Methodische Hilfen
- Zusätzliche Pausen
- Spezielle Arbeitsmittel
Diese Maßnahmen finden ebenfalls noch keinen Niederschlag im Zeugnis.
Was bedeutet Notenschutz?
- Der Notenschutz bezieht sich zukünftig auf die Berücksichtigung beim Rechtschreiben, d.h. das Rechtschreiben wird nicht bewertet.
- Beim Lesen wird nur auf die Notengebung für das mündliche Vorlesen
- In Fremdsprachen erfahren mündliche Leistungen eine stärke Gewichtung.
Nur diese Maßnahmen finden einen Niederschlag im Zeugnis.
Nachdem erst im Laufe des Schuljahres 2016/2017 eine neue Handreichung vom Institut für Schulpädagogik und Bildungsforschung, München, erstellt und veröffentlich wird, bleibt abzuwarten, welche weiteren Regelungen noch erfolgen und wie bisherige Vorgaben im Detail auszulegen sein werden.
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