Wenn Lehrer keine Rücksicht nehmen……?
Auch im Schulalltag kann es Kommunikationsprobleme geben. Fällt z.B. ein Lehrer für längere Zeit krankheitshalber aus, muss er vertreten werden. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Vertretung nicht sofort in Kenntnis gesetzt ist, welcher Schüler wegen einer Teilleistungsstörung einen Nachteilsausgleich bekommen muss. Es ist in diesem Fall immer zweckmäßig, wenn Sie Ihrem Kind einen schriftlichen Hinweis mitgeben, bzw. beim Vertretungslehrer persönlich vorsprechen.
Das Gleiche gilt auch bei Klassenlehrerwechsel. In der Regel werden Bescheinigungen über einen Nachteilsausgleich in Schülerakten abgelegt. Diese werden in den ersten Schulwochen kaum zur Hand genommen werden, da der Lehrer seine Schüler oft zuerst einmal kennenlernen will und sich selbst ein Bild von ihnen machen will.
Gehen Sie bitte auch nicht davon aus, dass automatisch alle Fachlehrer zeitgerecht in Kenntnis gesetzt werden. Behalten Sie stets eine Fotokopie der Bescheinigung über einen Nachteilsausgleich in Ihren Händen und nehmen Sie mit dem jeweiligen Fachlehrer persönlich Kontakt auf. Nur so ist wirklich gewährleistet, dass Ihr Kind in allen relevanten Fächern entsprechend berücksichtigt wird.
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